Staatliche Förderung
Die Bundesregierung hat mit dem neu geschaffenen § 3 Nr. 34 EStG eine Steuerfreistellung für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt, die allerdings den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V genügen müssen. Die Steuerfreistellung ist auf € 600,00 pro Mitarbeiter im Kalenderjahr begrenzt. Die Regelung stellt sowohl eigene betriebliche Leistungen des Arbeitgebers als auch Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die dieser für die entsprechenden Maßnahmen verwendet, bis zur genannten Höhe steuerfrei.